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Ausbildung zum Pferdewirt
18.06.2010  

Ab August mit fünf Schwerpunkten

Am 1. August tritt die neue Ausbildungs-Verordnung für Pferdewirte in Kraft. Danach wird es anstelle der vier bisherigen Schwerpunkte Zucht und Haltung, Reiten, Rennreiten sowie Trabrennfahren künftig fünf Fachrichtungen geben: Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Klassische Reitausbildung, Pferderennen sowie Spezialreitweisen.
 
Wie in den vergangenen 35 Jahren üblich, soll die Pferdewirtausbildung in den ersten beiden Jahren einheitlich verlaufen, die eigentliche Spezialisierung erfolgt erst im dritten Lehrjahr. „In der Realität stellt sich das aber anders dar, weil der Auszubildende von Beginn an in seinem spezialisierten Ausbildungsbetrieb ist und insofern gleichzeitig die allgemeinen Inhalte, aber auch schon viele der Spezialisierung entsprechenden Themen vermittelt bekommt“, räumt Kaspareit ein.  
Im nächsten Schritt müssen jetzt noch die Ausbildereignungsverordnung und die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätten an die neue Verordnung angepasst werden. Bis es so weit ist, gilt eine Übergangsregelung.
Bestehende Verträge angehender Pferdewirte, die sich bereits in der Ausbildung befinden, können ab 1. August in Absprache mit den zuständigen Stellen, in der Regel den Landwirtschaftskammern, umgeschrieben werden.                                                                                                                                         FN
 

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