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MeldungenAusbildung zum Pferdewirt
18.06.2010
Ab August mit fünf SchwerpunktenAm 1. August tritt die neue Ausbildungs-Verordnung für Pferdewirte
in Kraft. Danach wird es anstelle der vier bisherigen Schwerpunkte Zucht und
Haltung, Reiten, Rennreiten sowie Trabrennfahren künftig fünf Fachrichtungen
geben: Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Klassische Reitausbildung, Pferderennen
sowie Spezialreitweisen.
Wie in den vergangenen 35 Jahren üblich, soll die
Pferdewirtausbildung in den ersten beiden Jahren einheitlich verlaufen, die eigentliche
Spezialisierung erfolgt erst im dritten Lehrjahr. „In der Realität stellt sich
das aber anders dar, weil der Auszubildende von Beginn an in seinem
spezialisierten Ausbildungsbetrieb ist und insofern gleichzeitig die
allgemeinen Inhalte, aber auch schon viele der Spezialisierung entsprechenden
Themen vermittelt bekommt“, räumt Kaspareit ein.
Im nächsten Schritt müssen jetzt noch die
Ausbildereignungsverordnung und die Verordnung über die Eignung der
Ausbildungsstätten an die neue Verordnung angepasst werden. Bis es so weit ist,
gilt eine Übergangsregelung.
Bestehende Verträge angehender Pferdewirte, die
sich bereits in der Ausbildung befinden, können ab 1. August in Absprache mit
den zuständigen Stellen, in der Regel den Landwirtschaftskammern, umgeschrieben
werden. FN |
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